Aktuelle Regelungen zum Spielbetrieb im BBK Aachen

Es ist jetzt schon ein paar Tage her, seit Politik und Verbände ihre Regeln angepasst haben. Aus diesem Chaos wollten wir uns zunächst heraushalten. Es ist nun aber auch nötig, dass wir unsere Regeln in Bezug auf den Umgang mit der Corona-Lage noch einmal anpassen.

Wir möchten Euch mit dieser Mail über die AKTUELLEN Corona-Regelungen (Stand 24.01.2022) informieren, die bis auf Weiteres im Spielbetrieb des Basketballkreises Aachen Gültigkeit haben. Dabei orientieren wir uns grundsätzlich an der aktuellen CoronaSchVO und den Regeln des WBV. Die Änderungen zur vorherigen Fassung sind in rot dargestellt.

 

Eines vorab:

Wir möchten weiterhin allen Spielbeteiligten ermöglichen der sportlichen Aktivität nachzukommen.

 

Die Regelungen:

Weiterhin gelten die Abstandsregeln und die Maskenpflicht sowie die Regeln, die sich aus den Hygienekonzepten für die jeweilige Halle ergeben.

Aktuell gilt die 2G+-Regelung bei Spielen im Kreisspielbetrieb. Dies bedeutet, jeder Teilnehmer an einem Spiel muss vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Dabei muss es sich entweder um einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests handeln. Selbsttestungen – auch unter Aufsicht – sind (aktuell) nicht zulässig. Geboosterte Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der im Spielplan genannte Spielbeginn. Personen, die an einem Tag an zwei oder mehr Spielen teilnehmen wollen, müssen die Frist für jedes der einzelnen Spiele einhalten. Es reicht nicht aus, schon vor Ablauf der Frist in der Halle gewesen sein. Dies betrifft vor allem Doppelansetzungen. Hier muss die Frist auch für das spätere (2.) Spiel eingehalten werden.

Die 2G+ Regelung gilt für alle Spieler, Trainer, SR sowie das Kampfgericht. Personen, die sich dauerhaft im Mannschaftsbankbereich aufhalten (wie z.B. Mannschaftsbegleiter, Betreuer, Physio etc.) müssen ebenfalls die 2G+ Regelung erfüllen. Dem jeweiligen Hygienebeauftragten vor Ort ist für alle Personen bei der Identitätskontrolle neben dem Immunitätsnachweis auch der negative Test vorzulegen. Auf Nachfrage sind auch den Schiedsrichtern die entsprechenden Nachweise vorzulegen, insbesondere dann, wenn keine ausreichende Kontrolle durch den Heimverein erfolgt.

Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind geimpften bzw. genesenen Personen gleichgestellt, wenn sie negativ getestet sind oder als getestet gelten. Für Schüler:innen im Alter von 16 oder 17 Jahren gilt dies ebenso. Ein Nachweis über den Status als Schüler:in muss vorliegen. Schüler:innen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vorlage eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. (vgl. CoronaSchVO vom 11.01.2022)

 

Übersicht:

  2G +
Kinder bis 15 Jahre Erfüllt Erfüllt
Schüler:innen (16 oder 17 Jahre) Erfüllt mit Schulbescheinigung Erfüllt mit Schulbescheinigung
Erwachsene ab 18 Jahre,

16- und 17-jährige, die nicht Schüler:innen sind

–   Geimpft oder genesen mit Nachweis –          Negativer Schnelltest                      (max. 24 h alt)

–          Negativer PCR-Test                          (max. 48 h alt)

–          Geboostert mit Nachweis

 

Spielbetrieb im Kreis (Senioren und Jugend):

Im Kreisgebiet sollen Spiele für alle Ligen und Mannschaften (nach Möglichkeit) durchgeführt werden, natürlich unter Einhaltung aller geltenden Regeln. Wir möchten aufgrund der Diversität an Besonderheiten (Impfstatus, Hallengröße, pers. Empfinden, …)  an der Stelle einige Optionen anbieten, die ihr in Anspruch nehmen könnt.

Jede Mannschaft hat die Möglichkeit, Spiele aufgrund der Infektionslage zu verlegen. Der Verlegungswunsch soll nach Möglichkeit 5 Tage vor Spielbeginn und muss mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn bei der Spielleitung eingegangen sein. Die Zustimmung des Spielpartners ist nicht notwendig. Die Verlegung bleibt straf- und kostenfrei.

Weiterhin möchten wir nochmal daran erinnern, dass ihr die Möglichkeit habt auf das Heimrecht zu verzichten. Sollte Halle A des Heimvereins in Bezug auf die Corona-Situation nicht optimal sein, so können beide Spiele in Halle B stattfinden. Es gibt bei uns im Kreis sicherlich Hallen, wo es „sicherer oder einfacher umsetzbar“ ist, als andere Hallen. Auch hier gilt: So früh wie möglich, aber bitte spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn eine Mitteilung an die jeweilige Spielleitung.

 

Wir möchten euch mit den Regelungen den maximalen Grad an Flexibilität bieten, und die größtmögliche Individualität. Bitte nutzt diese Möglichkeiten im Austausch untereinander, um den optimalen Konsens zu finden.

Für Fragen oder Rückmeldungen stehen wir euch natürlich zur Verfügung. Sollten weitere Änderungen anstehen, informieren wir euch. Bleibt gesund und habt viel Freude beim Sport!

 

Für den Vorstand,

Marco Krause (Sportwart) und Thomas Hermanns (Jugendwart)

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